Lässt sich trotz Schufa ein Handy erwerben?

Die Schufa schützt Banken und Händler vor Zahlungsausfällen, indem sie Informationen über nicht bezahlte Rechnungen sammelt sowie einen Score-Wert vergibt. Das System der Negativmerkmale beruht auf der Vermutung, dass ein Kunde, der sich einmal auffällig verhalten hatte, seinen Zahlungsverpflichtungen künftig ebenfalls nicht ordnungsgemäß nachkommen werde.

Viele Anbieter lehnen den Abschluss klassischer Handyverträge bereits ab, wenn nur ein einziges Negativmerkmal vorliegt. Prepaid-Verträge lassen sich hingegen unabhängig von der Schufa abschließen, da der Mobilfunkbetreiber in diesem Fall keinen Kredit vergibt und somit keine Bonitätsanfrage stellt. Bei Discountern müssen Mobilfunkkunden ihr Telefon gesondert erwerben, die großen Telekommunikationsunternehmen bieten hingegen auch Prepaid-Verträge mit Abgabe eines Handys an. In diesem Fall handelt es sich zumeist um zwar fabrikneue, aber während ihres Hauptverkaufszeitraums nicht abgesetzte und somit ältere Geräte.

Eine weitere Möglichkeit, trotz Schufe ein Handy zu erhalten, besteht im Vertragsabschluss als Bestandskunde. Wenn der Käufer beim selben Unternehmen bereits einen Festnetztelefonvertrag oder einen DSL-Vertrag abgeschlossen hat, nimmt der Anbieter anstelle einer Schufa-Anfrage zumeist eine interne Bonitätsbewertung vor. Die eigenen Bonitätsunterlagen erfassen einerseits jede auch nur geringfügige Zahlungsverzögerung und sind somit wesentlich strenger als die Schufa. Andererseits enthalten sie ausschließlich Informationen über die Begleichung der Rechnungen des jeweiligen Anbieters. Damit die interne Bonitätsprüfung erfolgt, sollte der neue Handyvertrag online direkt beim Anbieter abgeschlossen werden, da Händler im Normalfall zur Vornahme einer Schufa-Anfrage vor dem Vertragsabschluss verpflichtet sind.

Des Weiteren besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, einen Handyvertrag trotz Schufa mit einem Postpaid-Vertrag zu erhalten. In diesem Fall ist die Nutzung der Karte häufig begrenzt, sodass der Kunde nur den festgelegten Vertrag ausgeben kann. Üblich ist auch die Sperrung der trotz Schufa ausgehändigten Mobilfunkkarte für das Roaming. Der Anbieter hebt die Einschränkungen auf, wenn der Neukunde seine Zahlungsverpflichtungen ein bis zwei Jahre lang ordnungsgemäß erfüllt hat. Voraussetzung für den Vertragsabschluss trotz des bestehenden Schufa-Negativeintrages ist, dass es sich um ein weiches Negativmerkmal handelt. Eine Alternative zu dieser Vorgehensweise stellen Handyverträge dar, bei deren Abschluss der Neukunde aufgrund des vorhandenen negativen Schufa-Eintrages eine Kaution in Höhe der zu erwartenden monatlichen Handyrechnung hinterlegt.

Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt bei rechtzeitigem Eingang der fälligen Zahlungen zumeist ebenfalls spätestens nach zwei Jahren.